sopra-Seminar “Schwimmbadbau” Teil 1.3: Öffentliche Schwimmbäder

Alle Schwimmbäder, die von einem Personenkreis gemeinschaftlich genutzt werden, werden als öffentliche Bäder bezeichnet. Eine wirtschaftliche Nutzung ist dabei nicht entscheidend, sondern ausschließlich die Art der Nutzung.

Die nachfolgend aufgeführten Beispiele (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zählen somit ebenso zu den öffentlichen Bädern, wie auch alle kommunalen Bäder oder gewerbliche Spaßbäder:

• Gemeinschaftsbäder in Wohnanlagen
• Vereinsbäder
• Bäder in Arzt-­ oder Massagepraxen und Clubs
• Hotels
• Schulbäder
• etc.

Beim Bau eines öffentlichen Bades ist eine Baugenehmigung erforderlich und die gesetzlichen Bestimmungen sowie DIN-­Richtlinien müssen eingehalten werden. Der Bau eines solchen Bades ist dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Betrieb wird vom Gesundheitsamt überwacht.

Eine wichtige DIN-­Richtlinie ist hierbei die DIN 19643 Teil 1-5 „Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm-­ und Badebeckenwasser“, sowie die Trinkwasser-­ und Badewasserverordnung.

Auf der folgende Seite werden die Planungsgrundlagen für Standortfaktoren für ein Freibad näher erklärt.

Übersicht über alle Teilabschnitte des 1. Teiles (“Die Planungsgrundlagen”) des sopra-Seminares “Schwimmbadbau”:

1. Planungsgrundlagen

1.1 Wasserkreislauf

1.2 Private Schwimmbäder

1.3 Öffentliche Schwimmbäder

1.4 Standortfaktoren Freibad

1.5 Planungskriterien Hallenbad

1.6 Anforderungen an den Technikraum

1.7 Beckengröße und Wassertiefe

1.8 Gesetzliche Grundlagen

Diese Erklärung ist Teil des kostenlosen, 14-tätigen Seminares “Schwimmbadbau” der sopra AG. Das Seminar wird Ihnen bequem per E-Mail zugestellt.

Sparen auch Sie sich Zeit, Geld und Ärger beim Schwimmbadbau und abonnieren Sie das kostenlose Seminar “Schwimmbadbau” bequem per Email!