sopra Magazin 14 DE

start2026.de Google Werbung für mehr Umsatz! Jetzt starten: Einmal mit Profis arbeiten. Ausgezeichnet als Top 3% der Google Ads-Partner in Deutschland. TECHNIK & ENERGIEEFFIZIENZ Von dieser Regelung sind besondere Antriebsarten (z. B. Gleichstrommotoren) oder Einsatzzwecke ausgenommen. Grundsätzlich lässt sich im Hinblick auf die Energieeffizienz in Schwimmbädern ausführen, dass regelbare Pumpen – d. h. regelbare Antriebe – grundsätzlich besser abschneiden. Gleichwohl muss beachtet werden, dass es Grenzen hinsichtlich der Regelbereiche gibt. Zu geringe Drehzahlen führen dazu, dass der Aufbereitungsvolumenstrom zu gering wird und die Beckendurch- strömung und das Aufbereitungsergebnis darunter leiden. Die richtige Einstellung der Betriebspunkte ist daher maßgebend für eine gute und schlussendlich auch effiziente und sichere Auf- bereitung. ■ Frank Eisele* * Der Autor ist von der IHK Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schwimmbad- und Wellnesstechnik sowie Technische Gebäudeausrüstung für Schwimmhallen sowie Mitglied in zahlreichen Branchenausschüssen und -gremien (www.wws-eisele.de). und sicherer Anschluss sowie Betrieb möglich ist. Wichtige elektrische Grundinformationen über Spannung, Stromaufnahme, Frequenz, Leistungsabgabe und Schutzart stehen auf dem Typenschild des Motors bzw. der Pumpe. Wichtig ist, dass der elektrische Anschluss von einer Fachkraft ausgeführt wird. Bei der Berücksichtigung der elektrischen Leistung ist darauf zu achten, dass die tatsächlich aufgenommene Leistung maßgebend ist – bezeichnet als P1 (in W oder kW). Der oftmals angegebene Wert P2 ist die abgegebene Leistung und für den elektrischen Anschluss nicht ausreichend. Ggf. ist bei fehlender Angabe beim Hersteller nachzufragen. Auch was die Energie- effizienz der Elektromotoren selbst angeht, haben sich Änderungen und Neuerungen ergeben. Gemäß der „Ökodesign-Verordnung“– (EU) 2019/1781 – dürfen Elektro- motoren je nach Leistung mit entsprechenden Mindestenergieeffizienzklassen in den Verkehr gebracht werden. SEIT 1. JULI 2021 GILT: 3-phasige Asynchronmotoren Motoren im Bereich zwischen 0,12 und < 0,75 kW müssen mindestens Klasse IE 2 aufweisen und Motoren im Bereich 0,75 kW bis 75 kW mindestens Klasse IE 3. SEIT 1. JULI 2023 GILT ZUSÄTZLICH: 1-phasige Asynchronmotoren (oft auch bezeichnet als Wechselstrommotor oder Motor mit Kondensator) Motoren im Bereich 0,12 kW bis 1000 kW müssen mindestens Klasse IE 2 aufweisen.

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