sopra Magazin 12

Um die bauphysikalischen Maßnahmen in Wellness- und Schwimmbadanlagen richtig zu planen, müssen zuerst die Klimabedingungen in den einzelnen Räumen definiert werden. Nur dann können die bauphysikalisch not- wendigen Maßnahmen optimal angepasst werden. Man unterscheidet im Wellness-Bereich grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Raumklima-Verhältnissen: Konstantes Normalklima Hier herrscht normales Raumklima, beispielsweise 20 bis 23° Celsius mit 50 % relativer Luftfeuchte. Dies findet man beispielsweise im Empfang des Wellness-Bereichs in einem Hotel oder im Umkleide- oder Technikraum. Hinsichtlich des Wärmeschutzes sind dort die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung einzuhalten. Wärmebrücken sind sicher zu vermeiden. Der Bereich ist klimatisch von einem angrenzenden Raum mit feuchterem Klima zu trennen. Dann ist eine zusätzliche Maßnahme zum Feuchteschutz in der Regel nicht erforderlich. Wechselklima Das Wechselklima betrifft im Wellness-Raum einen separaten Duschbereich oder Räume mit Whirlpools. Die Temperaturen sind hier etwas höher (zum Beispiel 25° Celsius) als in den Vorräumen. Die relative Luftfeuchte ist jedoch stark schwankend. In derartigen Räumen muss der Wärmeschutz hochwertig ausgeführt sein. Die Oberflächentemperatur muss nahe an der Raumtemperatur liegen, um auf Dauer schädliches Oberflächenkondensat an Wänden und Decke sicher zu vermeiden. Eine zusätzliche Innendämmung mit Dampfsperre ist hier eine sinnvolle Maßnahme. Kondensat- bildung wird somit durch die erhöhte Oberflächentemperatur sicher vermieden. Ebenso sind vorhandene Wärmebrücken sicher überdeckt, und die Bauteile erhalten einen zusätzlichen Schutz vor teilweise hohen Feuchtebelastungen. Schwimmhallenklima In der Schwimmhalle sind Temperaturen von über 30° Celsius und 60 % relative Luftfeuchte heutiger Standard. Aufgrund der hohen Raumlufttemperaturen und der relativen Luftfeuchte muss besonderes Augenmerk auf eine bauphysikalisch richtige Ausführung der Raumumschließungsflächen gerichtet werden. Der konstruktive Aufbau der Umschließungsflächen einer Schwimmhalle muss so erfolgen, dass es zu keiner Jahreszeit zur Kondensatbildung auf den Oberflächen und innerhalb der Bauteile kommen kann. Heutige Planungen sehen bei Außenwänden eine hochwertige Außendämmung von 10 oder 12 cm vor. Hier stellt sich oft die Frage, ob dann eine zusätzliche Innendämmung mit Dampfsperre überhaupt noch sinnvoll ist. Dabei muss man beachten, dass in der Schwimmhalle mit einem angenehmen Dauerklima von etwa 30° Celsius und 60 % relativer Feuchte etwa doppelt so viel Feuchtigkeit in der Luft enthalten ist wie in normalem Wohnraumklima. Deshalb ist es in jedem Fall notwendig, die einzelnen Konstruktionen von Wänden, Dach und Decke bauphysikalisch zu prüfen. Durch die Innendämmung mit Aludampfsperre werden vorhandene Wärmebrücken sicher überdeckt. So bleiben alle Flächen behaglich warm und trocken, Feuchte- und Schimmel- bildung sind sicher ausgeschlossen. Um eine bauphysikalisch sichere Decke zu erhalten, sind in der Regel schwimmbadseitig 5 cm Wärmedämmung und Dampfsperre anzuordnen. Andere Dicken sind je nach Auf- gabenstellung ebenfalls zielführend. Dadurch bleiben Wärme und Feuchte dort, wo sie sein sollen, und gelangen nicht in die Baukonstruktion. Die Deckenkonstruktionen sind normgerecht zu prüfen und ein entsprechender Nach- weis zur Eignung als Schwimmhallendecke ist vorzulegen. Die abgehängte Decke lässt hinsichtlich der optischen Gestaltung keine Wünsche offen. Alle Formen sind möglich: BAUPHYSIKALISCHE SICHERHEIT HAT BEI PLANUNG UND AUSBAU VON WELLNESS-ANLAGEN OBERSTE PRIORITÄT. HIERBEI SPIELEN WÄRME- UND FEUCHTESCHUTZ SOWIE EINE ANGENEHME RAUMAKUSTIK EINE WESENTLICHE ROLLE. SICHEREN SEITE AUF DER TECHNIK & ENERGIEEFFIZIENZ 98 MAGAZIN | 2023

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