sopra Magazin 8

Zugänglichkeit gegeben ist. Nichts ist schlimmer als enge und kaum zugängliche Technikbereiche. Ist das doch der Fall, werden wohl oder übel Improvisationen und Kompromisse erforderlich, welche den Betrieb später nachteilig beeinflussen können. Was ist bei der Aufstellung und Anordnung der Anlagenkomponenten noch zu berücksichtigen? Das A und O für einen einfachen und sicheren Betrieb ist die Zugänglichkeit! Die Badewasseraufbereitungstechnik muss möglichst einfach kontrolliert, bedient, gereinigt und gewartet werden können. Ein Wasserspeicher ist zum Beispiel mindestens einmal jährlich – je nach Belastung und Art des Beckens – zu entleeren und zu reinigen. Ein sicherer und gefahrloser Zugang in den Wasserspeicher muss gegeben sein. Dies leitet sich schon aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie im öffentlichen Bereich aus den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften ab. Wenn wir bei den Vorschriften sind: Wie sieht es mit den notwendigen Wasserpflegemitteln, sprich Chemikalien aus? Zur Sicherstellung einer einwandfreien Beckenwasserqualität ist es erforderlich, dass Desinfektionsmittel (auf der Basis von anorganischem Chlor) sowie Stoffe zur Einstellung des pH-Werts (Säuren und Laugen) dem Beckenwasserkreislauf zugegeben werden müssen. Diese Stoffe müssen sicher gelagert und ausgetauscht werden können. Dazu ist es erforderlich, dass der Technikraum gut und einfach zugänglich ist, so dass die Wasserpflegemittel sicher transportiert werden können. Enge Schachtzugänge und steile Einstiege sind hierbei von Nachteil. Ebene Zugangsmöglichkeiten und die Vermeidung von Stolperfallen sind von Vorteil. In Bezug auf die Handhabung von Chemikalien ist es erforderlich, dass je nach verwendetem Stoff/Stoffgemisch eine persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist. Stellen Sie auch sicher, dass der Zugang zu dem Technikraum bzw. Lagerraum von Wasserpflegemittel gesichert werden kann, sodass ein Zutritt für Nichtbefugte und insbesondere Kinder nicht möglich ist. Durch die zahlreichen Anlagenkomponenten wird schon ersichtlich, dass es sich bei einem fachgerechten Technikraum nicht bloß um eine „kleine Abstellkammer“ handelt, sondern ein vollwertiger Technikraum ist, an den auch bauliche und sicherheitstechnische Anforderungen zu stellen sind. Dazu zählen neben der beschriebenen sicheren Zugänglichkeit: ● eine ausreichende Beleuchtung, Kennzeichnung von Rohrleitungen und möglichen Gefahrenstellen (Stolperstellen, tief hängende Leitungen, scharfe Kanten) ● Trinkwasseranschluss mit Ausgussbecken, so dass Wasser für die Reinigung, Handwäsche und für die Auffüllung von Dosierbehältern zur Verfügung steht. Ganz zu schweigen von der Notwendigkeit der Frischwassernachspeisung in den Beckenwasserkreislauf ● Abwasseranschluss für die Ableitung des Filterspülabwassers sowie möglicher Leckagen ● Leckagewarngerät im Technikraum ist wünschenswert ● Der Abwasseranschluss sollte mindestens so dimensioniert sein, dass die Kapazität dem Volumenstrom der Filterspülung entspricht. 

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