sopra Magazin 5

Seit über 10 Jahren spezialisiert auf Beckenrandgestaltung und Überlaufrinnen aus Naturstein. FASZINATION NATURSTEIN ( 034204 / 70 85-13 Merseburger Str. 35, 04435 Schkeuditz www.GRANIT-GEYGER.de Mit einem zeitlichen Abstand wurde in diesem Sommer mit Stand August 2016 ein weiteres Regelwerk (ebenfalls aus drei Teilen bestehend) für private Schwimmbäder veröffentlicht: – DIN EN 16713-1 Schwimmbäder für private Nutzung – Wassersysteme – Teil 1: Filtrationssysteme – Anforderungen und Prüfverfahren – DIN EN 16713-2 Schwimmbäder für private Nutzung – Wassersysteme – Teil 2: Umwälzsysteme – Anforderungen und Prüfverfahren – DIN EN 16713-3 Schwimmbäder für private Nutzung – Wassersysteme – Teil 3: Aufbereitung – Anforderungen Mit diesen drei Normenteilen wird der gesamte Bereich der Badewasseraufbereitung „abgedeckt“. Im ersten Teil werden die Filtrationssysteme beschrieben. Wesentliche Bestandteile sind die konstruktive Anforderungen (also Festigkeit gegenüber Druckbelastung) und die Wirksamkeit der Filtration selbst. Dazu wurden darauf abgestimmte Prüfverfahren beschrieben, so dass eine Filteranlage mit dem jeweilig angedachten Filtermaterial und unter einem festgelegten Volumenstrom hinsichtlich der Fähigkeit Partikel zurückzuhalten getestet werden kann. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der Beckendurchströmung (Beckenhydraulik), Anforderungen an Ansaugsysteme sowie die Rohrleitungsinstallation und den Pumpen. Im dritten und letzten Teil wird dann die Aufbereitung beschrieben. Dieser Begriff ist zunächst etwas irreführend und hängt mit der Übersetzung aus dem englischen Originaldokument zusammen. Gemeint ist damit die „Wasserkonditionierung“, also Festlegung der chemischen Zusatzstoffe für Flockung, Desinfektion und pH-Wert-Einstellung. Abschließend werden zudem besondere Hinweise zur Reinigung von Schwimmbecken, Wasserspeicher und Überlaufrinne gemacht. Genaugenommen sind diese Regelwerke mit der Veröffentlichung „wirksam“. Soll heißen, wer ein Schwimmbad nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik planen und bauen, aber auch betreiben möchte, sollte sich danach halten. Etwas Vorsicht ist angebracht: diese neuen europäischen Regelwerke für privaten Schwimmbäder sind ein „Gemeinschaftswerk“, erstellt von mehreren Ländern. Kompromisse lassen sich dabei nicht vermeiden. Es treten immer wieder Stellen auf, die keine konkreten Anforderungen machen. Hier ist Fachkenntnis, aber auch das Wissen um andere „parallel“ existierende Regelwerke wichtig. Es lohnt sich also, in jedem Falle zum Beispiel die Richtlinien des Bundesverbandes Schwimmbad und Wellness, welche den Status einer anerkannten Regel der Technik haben, hinzuzuziehen.  Frank Eisele* * Der Autor ist von der IHK Region Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Schwimmbad- undWellnesstechnik sowieTechnische Gebäudeausrüstung für Schwimmhallen.

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