sopra Magazin 11

96 Nicht nur die Komplexität der baurechtlichen Verfahren, auch die Überlastung des Justizapparates, die in den letzten zwei Jahren coronabedingt sehr zögerliche Bearbeitung von Verfahren und auch die sehr langwierige Dauer einer sachverständigen Überprüfung der jeweiligen Gewerke führen dazu, dass viele Mandanten den Rechtsanwalt nach einer mehr oder minder langen Verfahrensdauer als wenig hilfreich empfinden, da die zögerliche Verfahrensbearbeitung diesem zugeschrieben wird. Es soll daher an dieser Stelle beschrieben werden, was seitens des Bauherrn getan werden kann, um juristische Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden, oder aber die Tätigkeit eines Rechtsbeistandes auf eine außergerichtliche Einigung und die Erzielung eines zeitnahen Ergebnisses zu beschränken. 1. Geordnete Unterlagen Jedes Bauprojekt bedarf einer geordneten Vorbereitung. Dazu gehört, dass das Angebot und die Auftragsbestätigung nicht nur übereinstimmen, sondern seitens des Bauherrn auch geprüft wird, ob alle gewünschten Positionen darin enthalten sind. Ferner sollte zwingend darauf geachtet werden, ob auch die subjektive Vorstellung der jeweiligen Partei genügend festgehalten worden ist. Vielfach kommt es allein aufgrund unterschiedlicher Vorstellungssphären zu Streitigkeiten, weil der Bauherr von dem niedergeschriebenen Wort eine andere Vorstellung hat als der Unternehmer. 2. Preisgestaltung Die dem Vertrag zugrunde liegenden Preise sollten so transparent wie möglich gestaltet sein, dass sie die Möglichkeit zur eigenmächtigen Gestaltung ausschließen. Die Erfahrung lehrt, dass viele Bauherren gerade im Bereich von Positionen, die nach Aufwand abgerechnet werden, über keinerlei Erfahrung verfügen. Es empfiehlt sich daher einen Rahmen festzulegen, in dem sich der Endpreis bewegen wird. 3. Zeitliche Vorgaben Sehr geringer Wert wird bei der Vertragsgestaltung auf die zeitlichen Abläufe gelegt. Dabei ist im Rahmen vom Bauvorhaben der zeitliche Ablauf wesentlicher Bestandteil der Erwartungen. Die Parteien sollten sich also vor einer Auftragserteilung mit dem Ablauf des Bauvorhabens, möglichen Abhängigkeiten der Gewerke untereinander, aber auch etwaiger Behinderungen und dem Umgang damit auseinandersetzen. Keiner Partei ist geholfen, wenn sich durch fehlende Festlegungen Differenzen im Zeitablauf ergeben, die dann den Gang zum Anwalt nach sich ziehen. 4. Ausführungsqualität Ein wesentlicher Kern juristischer Streitigkeiten ist die Qualität der Ausführung der Arbeiten. Sowohl für den Unternehmer, aber auch für den Bauherrn gibt es hier Möglichkeiten, bereits im Vorfeld entsprechende Maßstäbe zu setzen. Wichtig dabei ist, dass nicht nur (zum Beispiel durch Angabe einer Produktbezeichnung) der Unternehmer Vorteile zieht, sondern auch der Bauherr exakt weiß, welchen Standard er bestellt hat und dass der auch verbaut wird. So sind dem Unterzeichner Streitigkeiten bekannt, in denen ein der Auftragserteilung entsprechendes Bauteil eingebaut worden ist, welches lediglich eine optisch andere Verblendung hatte und vom Bauherrn nicht akzeptiert wurde. Der beauftragte Sachverständige stellte nach einem mehr als zwölfmonatigen gerichtlichen Verfahren fest, dass es sich bei dem Bauteil um eine baulich identische, lediglich optisch abweichende Pumpe handelte, und der Bauherr hatte nicht nur ein Jahr Verzögerung, sondern auch noch die Kosten des Verfahrens zu tragen – sehr ärgerlich. 5. Abnahme Formalien Am Ende der Ausführungen (wichtigster Part für die Fälligkeit der Vergütung) steht bei jedem Werkvertrag die NICHT JEDER STREIT MUSS VOR GERICHT ENDEN. UNTERNEHMER UND BAUHERR KÖNNEN IM VORFELD SCHON EINE MENGE DAZU BEITRAGEN, DASS KOSTENINTENSIVE UND NERVENAUFREIBENDE GERICHTSVERFAHREN VERMIEDEN WERDEN. STREITIGKEITEN VERMIEDEN WERDEN WIE JURISTISCHE TECHNIK & ENERGIEEFFIZIENZ MAGAZIN | 2022

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